Hamburg: WK-Förderung ab April nur noch für Wohngebäude Drucken
Blog - Förderticker
Freitag, den 18. März 2011 um 00:38 Uhr

Ab 01.04.2011 gilt die neue Fassung der Förderrichtlinie "Wärmeschutz im Gebäudebestand" der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK). Diese enthält gegenüber der bisher geltenden Fassung vom 01.10.2010 einige wesentliche Änderungen:

 

  1. Einführung einer Förderung nach Bilanzverfahren

    Bisher konnten die bauteilbezogenen Fördersätzte verdoppelt werden, wenn durch die Maßnahmen der Jahresheizwärmebedarfs oder der Jahresendenergiebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand reduziert werden konnte. In der neuen Fassung fällt diese Möglichkeit weg.

    Neben der Förderung nach dem Bauteilverfahren (ohne Möglichkeit der Verdopplung) kann die Förderung nach dem Bilanzverfahren gewählt werden. Hierbei berechnet sich der Zuschuss aus der Einsparung des Jahresheizwärmebedarfs und beträgt 0,15 bis 0,30 € pro kWh eingespartem Jahresheizwärmebedarf und ist je nach spezifischem Heizwärmebedarf in drei Stufen gestaffelt. Für die beiden anspruchsvolleren Stufen sind eine Reihe von Voraussetzungen wie die Erstellung eines Lüftungskonzepts, der Nachweis der Luftdichtheit, ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sowie die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Baubegleitung zu erfüllen.

    Einsparungen beim Endenergiebedarf, die z.B. durch die Erneuerung von Heizungsanlagen bzw. durch die Nutzung erneuerbarer Energieträger erzielt werden können, werden in diesem Programm nicht gefördert.

  2. Förderung nur noch für Wohngebäude

    Bisher richtete sich das Förderprogramm an Eigentümer von Wohngebäuden und von Gebäuden sonstiger Nutzung. In der neuen Fassung wird sowohl die energetische Modernisierung als auch die Beratung im Rahmen eines Hamburger Energiepasses nur noch für bestehende Wohngebäude gefördert.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. April 2011 um 23:57 Uhr