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KfW ändert Konditionen für Kredite zum 17.4.2018 |
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Blog - Förderticker | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstag, den 20. März 2018 um 14:28 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren - Kredit" der KfW gelten ab dem 17. April geänderte Konditionen. So wird die Zeitspanne, in der die bewilligten Mittel ohne Bereitstellungsprovision abgerufen werden können, von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Des Weiteren ist eine Sondertilgung während der ersten Zinsbindungsfrist nur noch vollständig und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bisher waren Sondertilgungen kostenfrei und auch für Teilbeträge möglich, was bei der Entscheidung für diese Förderung häufig als besonders attraktiv gesehen wurde. Nun ist erst zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung der Restschuld kostenfrei möglich. Einige weitere Änderungen betreffen Details der technischen Mindestanforderungen und einzelne förderfähige Maßnahmen. Seit dem 22. Februar wurde auch der Zinssatz in einigen Laufzeitvarianten von 0,75 % p.a. auf bis zu 0,85 % p.a. angehoben. Unverändert bleiben die Festlegungen zu den Kreditsummen und zur Höhe des Tilgungszuschusses. Abhängig vom energetischen Standard gestaltet sich die Fördersumme weiterhin wie folgt:
Informationen zum Förderprogramm: kfw.de/152
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. März 2018 um 23:33 Uhr |